BERATUNGSLEISTUNGEN FÜR STADTWERKE

Unsere Experten helfen bei Fragen rund um das EEG. Unsere Kunden nehmen dabei hauptsächlich 2 Services in Anspruch.

STROMKENNZEICHNUNGS-SERVICE

WIR NEHMEN IHNEN DIE ARBEIT AB

Datenerfassung
Um Ihre Stromkennzeichnung zu erstellen benötigen wir unterschiedliche Eingangsdaten.

Wir übersenden Ihnen ein Excel zur Datenerfassung und gehen alle Parameter mit Ihnen durch.

Fehlende Daten anfragen
Wenn Ihnen Daten von Handelspartnern oder Vorlieferanten fehlen, fordern wir diese in Ihrem Namen an.

Durchführung der Stromkennzeichnung
Zur Durchführung der Stromkennzeichnung nutzen wir das offizielle Tool des BDEW.

Wir ermitteln mit diesem alle notwendigen Informationen für Ihr Unternehmen.

Aufbereitung
Wir liefern Ihnen alle benötigten Informationen und Diagramme. 

Dabei stellen wir Ihnen übersichtlich nur die Informationen zur Verfügung, die Sie auch wirklich für die jeweiligen Fälle benötigen.

Anwendungshinweise
Sie erhalten unsere Anwendungshinweise mit Beispielen, um unnötige Abmahnungen zur vermeiden.

JETZT UNVERBINDLICHES ANGEBOT ANFORDERN

EEG-ABWICKLUNG

Wir beraten Sie gerne im Umfeld des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) des § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und bei der Bewältigung aller dazu gehörenden Aufgaben. Hierbei greifen wir auf ein starkes Know-How, verbunden mit jahrelanger praktischer Erfahrung unserer Mitarbeiter in diesem Bereich, zurück.

Die Beratung der GODEA GmbH kann hierbei u. a. in folgenden Bereichen Mehrwert schaffen:

  • Alle Meldungen in das Portal der Übertragungsnetzbetreiber (nach EEG, KWK-G und § 19 Abs. 2 StromNEV)
  • Monatliche Datenmeldungen als Abrechnungsgrundlage (nach EEG, KWK-G)
  • Monatliche Bilanzkreismeldung im Sinne des Energiedatenmanagement nach MaBiS
  • Jahres-Rückrechnung (nach EEG, KWK-G und § 19 Abs. 2 StromNEV)
  • Beantwortung und Unterstützung bei täglichen Fragen zur Vergütung und Abwicklung von EEG- und KWK-G-Anlagen
  • Sonstige Beratung zum Thema EEG, KWK-G - z. B. bei Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Anlagen (und § 19 Abs. 2 StromNEV )

JETZT IHRE FRAGEN ZUM EEG LOSWERDEN

ANGEBOT STADTWERKE

Angebot Stadtwerke

Angebot Stadtwerke

FRAGEN ZUM EEG

Fragen zum EEG

Fragen zum EEG